Grund- und Wahlleistungen

Unser Anspruch ist es, Ihnen eine Bezugsperson in den Wohnanlagen zu geben, an die Sie sich mit Ihren Fragen, Belangen und Sorgen wenden können! 

 

Auf dieser Seiten erfahren Sie, worin die Bedeutung einer Grund- und Wahlleistung liegt. Diese Leistungen gehören zum "aktiven und betreuten Wohnen".

Die Grundleistungen

(Jeder Bewohner(in) hat in unseren Anlagen den Anspruch auf Grundleistungen. Sie werden mit der Betreuungspauschale abgedeckt)

  • Vermittlung aller notwendigen Hilfen zur Alltagsbewältigung z. B. Fußpflege, Krankengymnastik, Ergotherapie, Wäscheversorgung, Näharbeiten, Wohnungsreinigung .... und Vieles mehr

 

  • Veranstaltungen jedweder Art wie Gesprächskreise, Feste, Ausflüge, regelmäßiger "Bewohnertreff" o.Ä.

 

  • Versorgung der Wohnung im Krankheitsfall oder bei Urlaubsreise (Blumen gießen, Kühlschrank kontrollieren, Unterbringung des Haustieres organisieren usw.)

 

  • Ansprechpartner ist zu festen Sprechzeiten vor Ort

 

  • Hilfestellung bei der Entwicklung und Gestaltung der Hausgemeinschaft

 

 

  • Vermittlung von pflegerischen Leistungen

 

  • Hilfe bei der Orientierung und Eingliederung ins neue soziale Umfeld

 

  • Bei länger andauernder und schwerer Pflegebedürftigkeit wird Unterstützung bei der Vermittlung eines Langzeitpflegeplatzes angeboten

 

 

  • Bewegungsprogramme (Seniorentanz, Gymnastik, Yoga, etc.)

 

  • die Grundpauschale liegt bei 60,-- bis 70,-- Euro monatlich pro Wohneinheit für die Bewohner(in)

Die Wahlleistungen

(Es handelt sich um Leistungen, die außerhalb der  Grundleistungen in Anspruch genommen werden können)

  • Hauswirtschaftliche Dienste bei regelmäßiger Hilfe im täglichen Leben wie Reinigung der Wohnung und Fenster o.ä.

 

  • Allgemeine Fahrdienste (als Beispiel Fahrt zum Arzt)

 

  • Organisation und Begleitung von Einkaufsfahrten

 

  • Ausflüge / Tagestouren

 

  • Haarpflege / Fußpflege

 

  • Ausrichtung von Geburtstagsfeier oder Ähnlichem

 

  • individuelle Botengänge (als Beispiel Besorgungen in der Apotheke)

 

  • und Vieles mehr ....

Hausnotruf (24 h)

  • der Notruf kann entweder durch die Notruftaste direkt am Teilnehmergerät oder mittels eines so genannten "Funkfingers" (Fernbedienung) ausgelöst werden

 

  • er bietet die nötige 24 Stunden Sicherheit